Paketbote flieht vor Hunden auf Porsche-Motorhaube – Gericht weist Klage ab
Drei bellende Hunde trieben einen Paketzusteller auf die Motorhaube eines Autos. Um die Übernahme der Kosten entbrannte daraufhin ein Streit, der nun mit einem eindeutigen Urteil endete. Ein Paketbote, der sich in Bayern auf der Flucht vor Hunden auf die Motorhaube eines Autos gerettet hatte, muss nicht für mögliche Schäden haften. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Fall entschieden und die Klage abgewiesen.
