E-Auto der Firma privat geladen: Fahrer müssen Strommenge dokumentieren
Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden? Lädt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit E- oder Plug-In-Hybrid-Antrieb auf eigene Kosten, kann der Arbeitgeber ihm die Stromkosten steuerfrei als Auslagenersatz erstatten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug an einer öffentlichen Ladestation oder zu Hause als Selbstzahler aufgeladen hat. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine aufmerksam.
