Parken auf zwei Parkplätzen: ärgerlich – aber auch verboten?
Mancher Autofahrer findet keinen Parkplatz – und andere haben gleich zwei. Das mag ärgern. Aber ist es auch verboten? Das Parken auf gleich zwei Parkplätzen ist ärgerlich für alle anderen Fahrer. Und es verstößt gegen einen Grundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und deshalb ist es verboten. Gesetzliche Grundlage: "Platzsparendes Parken" Nach Paragraf 12, Absatz 6 der StVO gilt: "Es ist platzsparend zu parken." Das bedeutet, dass Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt wird.
