Opfer von Amokfahrt haben Anspruch auf Entschädigung
Nach der Amokfahrt in Leipzig können Betroffene Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten beantragen. Die Verkehrsopferhilfe informiert über das Vorgehen. Betroffene der Amokfahrt von Leipzig können einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei geht es um Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten, wie die zuständige Verkehrsopferhilfe (VOH) in Berlin mitteilte. Die VHO ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer.
