Frankfurt: Vater gibt Tochter ein "High Five" – 1.000 Euro Strafe wartet
Ein Vater hält auf dem Weg zur Schule neben seiner Tochter an und bittet aus dem Auto heraus um ein kurzes Abklatschen. Das kommt ihn teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Beschwerde eines Vaters gegen ein Ordnungsgeld zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts erfasst ein Kontaktverbot jede Form der Begegnung, auch einen "High Five" im Vorbeifahren. Auf die Entscheidung weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Vater hatte mit dem Auto neben seiner neunjährigen Tochter gehalten, die auf dem Weg zur Schule war.
