Die Ausnahmen von der Regel: In diesen Fällen gilt keine Gurtpflicht
Sicherheit geht vor – auch im Straßenverkehr. Und deshalb gilt die Gurtpflicht im Auto. Es gibt aber einige konkrete Ausnahmen von dieser Pflicht. In Deutschland besteht eine klare Anschnallpflicht im Auto – zum eigenen Schutz und zur Sicherheit aller Insassen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Nach Paragraf 21a der StVO sind die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Es gibt jedoch einige Situationen, in denen die Anschnallpflicht nicht gilt.
