Neuer Nachbar, Garage tabu: Urteil trifft Hausbesitzerin hart
Wer über fremden Boden zur eigenen Garage fährt, lebt gefährlich. Denn jahrelange Duldsamkeit schützt nicht vor einer plötzlichen Sperre. Ein Urteil zeigt: Ohne Eintrag im Grundbuch endet die Fahrt genau dort, wo der neue Nachbar es will. Dreißig Jahre lang war die Welt in Ordnung. Eine Hauseigentümerin nutzte die Hofeinfahrt ihres Nachbarn, um ihre Garage im hinteren Teil des Grundstücks zu erreichen. Der Nachbar duldete die Durchfahrt, man war sich einig. Doch mit dem Verkauf des Nachbarhauses endete der Friede: Die neuen Besitzer untersagten die Nutzung des Hofes.
