Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen: Anzeigen in Suchergebnissen
Wer auf eine Google-Anzeige klickt, erwartet ein seriöses Angebot. Ein Urteil stellt nun klar: Der Konzern trägt die Verantwortung für eine ausgespielte Fakeshop-Anzeige. Etwas steht ganz oben in der Google-Suche? Das muss doch seriös sein, hatte sich ein Mann aus Bayern gedacht, als er das Angebot in einer gelisteten Google-Anzeige entdeckte: einen Fahrradträger für knapp 490 Euro. Der Mann überwies das Geld an den vermeintlichen Fahrrad-Shop aus Stuttgart , erhielt die Ware aber nie. Denn es handelte sich um einen Fakeshop. Ein Urteil des Amtsgerichts Starnberg (Az.
