Heilbronner Raser muss vor Abschiebung halbe Haft absitzen
Der sogenannte Wollhaus-Raser muss das Land verlassen. Er darf gegen seinen Willen abgeschoben werden, weil er laut Urteil eine Gefahr bleibt. Zuvor aber muss er noch weitere Monate Haft absitzen. Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser muss noch mehrere Monate Haft absitzen, bevor er abgeschoben wird. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zuletzt zwar den letzten Versuch des 24-Jährigen abgeschmettert, einer Ausweisung zu entgehen.
