E-Auto als Dienstwagen: Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze
Seit dem 1. Juli gelten neue Richtlinien bei der Versteuerung von E-Autos und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen müssen. Wer einen Dienstwagen auch privat oder für Fahrten zur Arbeit nutzt, muss den daraus entstehenden sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Bei Nutzung eines E-Autos oder Hybridfahrzeugs ist die Besteuerung begünstigt. Für einen elektrifizierten Dienstwagen etwa sind nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern - gegenüber 1 Prozent bei Verbrennern. Weitere Verbesserung für E-Autos seit Anfang Juli Zum 1.