Werkstattrisiko nach Unfall: BGH-Urteil klärt, wie viel Kasko zahlt
Sind Kaskoversicherer für übertrieben hohe Werkstattkosten zuständig? Nein, entschied der BGH. Was Versicherungsnehmer jetzt beachten sollten. Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, weiß: Jetzt beginnt der Ärger. Versicherung informieren, gegebenenfalls Gutachten einholen, Fahrzeug reparieren lassen und die Werkstattrechnung bezahlen. Doch wer zahlt beim sogenannten Werkstattrisiko – also dann, wenn eine Autowerkstatt überhöhte Kosten berechnet? Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun auch für Kaskoversicherer sehr klar beantwortet. (Az. IV ZR 235/25).
