NRW-OVG verhandelt Streit um Verhüllungsverbot am Steuer
Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verhüllen am Steuer. Ausnahmen sind aber möglich. Eine Muslimin forderte für sich eine solche ein. Entscheiden muss jetzt darüber ein Gericht. Darf eine Frau mit muslimischem Glauben verhüllt am Steuer eines Autos sitzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (10.00 Uhr). Die Klägerin aus Neuss hatte bei den Behörden eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsordnung beantragt.